Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen
1. Anmeldung: Direkt nach der Zusendung Ihrer Anmeldung erhalten
Sie einen Reisepreissicherungsschein und eine Anmeldebestätigung.
2. Zahlung: Die Anzahlung ist sofort nach der Anmeldung, die
Restzahlung ist 35 Tage vor Reisebeginn fällig.
Die Höhe der Anzahlung, wie auch der Stornogebühren
ergeben sich aus der notwendigen Buchung nicht stornierbarer Flüge.
3. Rücktrittsbedingungen: Vor Reisebeginn kann der Kunde
jederzeit von der Reise zurücktreten. Erklären Sie einen
jeweiligen Rücktritt bitte schriftlich, maßgeblich
ist der Eingangstermin bei uns. Wir erheben folgende Stornogebühren:
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: 35% vom Preis, mindestens 400,-
€
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 50% vom Preis
15. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 80% vom Preis
ab 7. Tag vor Reisebeginn: 90% vom Preis
Bei Absage am Reisetag ist der gesamte Reisepreis fällig.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Gegen die Veranstalterin können bei Nichtzustandekommen
des Festivals keine Haftungs- und Ersatzansprüche über
die sofortige Rückzahlung aller eingegangenen Beträge
hinaus geltend gemacht werden. Die Veranstalterin kann bei Ausfall
einzelner Kursleiter Kurse ausfallen lassen, bzw. durch andere
beim Festival Unterrichtende durchführen lassen. Die Teilnehmer
können ausfallende Kurse gegen Rückzahlung der Kursgebühr
stonieren.
4. Verantwortung: Jeder Teilnehmer/ trägt die volle Verantwortung
für sein/ eigenes Handeln, sowohl während der Kurse
als auch in der Freizeit. Etwaige Krankheiten müssen den
Kursleitern mitgeteilt werden.
Jede/r Teilnehmer haftet selbst für die von ihm/ verursachten
Schäden am Eigentum unserer Vertragspartner in- und außerhalb
der Gruppe.
5. Haftung Für Leistungen und Vorkommnisse im Rahmen der
Ausflüge haftet ausschließlich die diese vor Ort ausführende
Agentur.
Nach Buchung anfallende Flugplanänderungen und deren Folgen
liegen im Verantwortungs- und Haftungsbereich der Fluggesellschaft.
6. Pass-, Visa-, Zollvorschriften: Für die Einhaltung sind
die Teilnehmer selbst verantwortlich. Insbesondere Teilnehmern
aus Ländern, die nicht der EU angehören, raten wir,
sich frühzeitig diesbezüglich Informationen einzuholen.
Nachteile, die aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten
des Teilnehmers. Für deutsche Staatsangehörige ist zur
Einreise nach Griechenland ein gültiger Personalausweis oder
Pass vorzulegen.
Gerichtsstand ist Duisburg.
Duisburg im Juli 2019